1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
2. ERGÄNZENDE AGB'S FÜR DIE ZELTMIETE
3. WIDERRUFSBELEHRUNG

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der zeltzentrum gmbh

I. Allgemeines/Geltungsbereich

Für die Auftragsabwicklung gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (zeltzentrum gmbh) nichts Abweichendes vereinbart ist. Solche Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Grundsätzlich sind die angebotenen Artikel verfüg- oder beschaffbar. Sollte ein Produkt aus welchen Gründen auch immer nicht lieferbar sein, wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.

Zusätzliche und spezifische Bedingungen für Zeltmieten sind  in einer speziellen Vereinbarung festgelegt.

II. Onlineprodukte

  1. Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Diese Bestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei zeltzentrum gmbh eingetroffen ist und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

  2. Bestellungen über unseren Onlineshop sowie mündliche Vereinbarungen werden erst durch eine individuell erfasste Auftragsbestätigung wirksam.

III. Preise und Kosten

  1. Bei den von zeltzentrum gmbh offerierten Preise handelt es sich um Netto-Preise inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) Preis- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben sind stets ohne Gewähr.

  2. Die vereinbarten Preise gelten ab Warenlager der zeltzentrum gmbh in Merenschwand. Sie schliessen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese werden separat verrechnet, sofern der Käufer eine Lieferung durch die zeltzentrum gmbh wünscht.

  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, werden berechnet und sind zu entschädigen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

  4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem zusätzlich in Rechnung gestellt. 

IV. Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen

  1. Druckausführungen und andere Drittkosten sind in der Rechnung enthalten und vor Auslieferung zur Zahlung fällig. Bereits erfolgte Drittleistungen werden auch zur Zahlung fällig, falls der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt oder die Rechnung der Gesamtleistung nicht bezahlt.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Aufträgen mit grossen Materialmengen, besonderen Materialien oder Vorleistungen hierfür eine Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen.

  3. Im Übrigen sind die vereinbarten Preise innert der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist netto zu bezahlen.

  4. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist zusätzlich ein Verzugszins in der Höhe von 5% pro Jahr geschuldet. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

  5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragsnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeiten an noch weiteren Aufträgen einstellen. 

V. Lieferung

  1. Sofern der Auftragnehmer den Versand übernimmt, so haftet er bei allfälligen Versandschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Termine gelten ab Warenlager Merenschwand.

  3. Bei Verzug des Auftragnehmers hat der Auftraggeber diesem eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz kann vom Auftraggeber nur bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes verlangt werden.

  4. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers berechtigen den Auftraggeber nicht zur Auflösung des Vertragsverhältnisses.

  5. Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der zeltzentrum gmbh. Dieser ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten in den hierfür vorgesehenen Registern eintragen zu lassen.

  6. Dem Auftragnehmer steht an allen vom Auftraggeber angelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung von sämtlichen fälligen Forderungen ein Retentionsrecht zu. 

VI. Beanstandungen

  1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen in schriftlicher Weise umgehend dem Auftragnehmer mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber diesen Obliegenheiten nicht nach, so sind seine Mängelrechte verwirkt.

  2. Grundsätzlich sind reduzierte Artikel von einer Garantie ausgeschlossen. Wir garantieren aber bei allen unseren Artikeln einen uneingeschränkten Funktionsumfang. Insbesondere bei Vorführ- und Fundgrubenartikeln sind mögliche Abnützungserscheinungen nicht auszuschliessen.

  3. Die Gefahr möglicher Fehler geht mit der Druckreifeerklärung („Gut zum Druck“) auf den Auftraggeber über.

  4. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftragnehmer die Wahl, die mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und räumen dem Auftraggeber kein Recht ein, den ganzen Preis oder einen Teil davon zurückzubehalten.

  6. Geringfügige Abweichungen vom Original in allen Druckverfahren oder ebensolche der Farbe von Zelttüchern stellen keinen Mangel dar. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In derartigen Fällen ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

  7. Schäden an unseren Produkten in Folge nicht fachgerechter Handhabung des Käufers können nicht beanstandet werden.

VII. Aufbewahrung und Versicherung

  1. Vorlagen und Druckträger werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt, wobei der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.

  2. Für Beschädigungen von Gegenständen, welche vom Auftraggeber dem Auftragnehmer übergeben werden, haftet letzterer ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Der Auftraggeber hat für eine Versicherung seiner Gegenstände, die er dem Auftragnehmer überlässt, selbst besorgt zu sein.

  4. Filme und Vorlagen für Nachbestellungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vom Auftragnehmer aufbewahrt. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Bestellung keine weiteren Bestellungen eingehen. Der Auftragnehmer ist diesfalls berechtigt, über jene Gegenstände zu verfügen und insbesondere diese auch zu vernichten.

VIII. Eigentum und Urheberrecht

  1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, beispielsweise Filme, Lithografien, Entwürfe und Reinzeichnungen bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

  2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vollumfänglich schadlos zu halten, falls letzterer von Dritten wegen solchen Verletzungen belangt werden sollte. 

IX. Gerichtstand und anwendbares Recht

  1. Zur Behandlung rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist das Gericht am Sitz der zeltzentrum gmbh zuständig.
  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und der zeltzentrum gmbh ist allein Schweizer Recht anwendbar.
Sursee, August 2020
 
 

2. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Mietzelte

Ergänzung zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Offerten sind freibleibend. Als definitive Auftragserteilung gilt die Auftragsbestätigung. Bis dahin behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Bei einem Rücktritt nach einer durch zeltzentrum gmbh bestätigten Miete, unabhängig vom Grund, werden für unsere Aufwendungen und den Vermietungs-Ausfall folgende Ansätze in Rechnung gestellt: 

  • Bis 3 Monate vor Auftragsbeginn 20% der Auftragssumme
  • Bis 1 Monate vor Auftragsbeginn 40% der Auftragssumme
  • Weniger als 1 Monat vor Auftragsbeginn 60 % der Auftragssumme

Die Mietpreise verstehen sich für die auf der Mietauftragsbestätigung erwähnte Dauer.  

Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Es darf nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zu einem anderen als vereinbarten Zweck verwendet, untervermietet oder umgestellt werden. Die gesamte Infrastruktur untersteht während der Mietdauer der Aufsichts- und Sorgfalts-pflicht des Endkunden. Versicherungen, z.B. Elementarschäden, gehen zu Lasten des Mieters. 

Das Mietmaterial ist ni
cht durch die zeltzentrum gmbh gegen Diebstahl, Beschädigungen durch den Mieter oder durch Dritte (Vandalismus), Elementarschäden (Feuer, Wasser, Wind etc.) versichert. Je nach Bauplatz müssen die Mietobjekte vom Aufbau bis zum Abbau bewacht werden. Die Kosten für diesen Aufwand und eventuell notwendige Versicherungen hat der Mieter zu tragen. 

Die kantonalen feuerpolizeilichen Weisungen, insbesondere für Dekoration, Heizungen etc. sind unbedingt zu beachten. Weisungsblätter sind bei zuständigen Stellen erhältlich. 

Das Mietmaterial wird in einwandfreien Zustand geliefert. Bei Beschädigung infolge unsachgemässer Handhabung verrechnen wir den Neupreis abzüglich 20% Minderwert für gebrauchtes Material. 

Das Mietmaterial muss schadensfrei und in sauberen Zustand zurückgegeben werden. Reparaturen und/oder Reinigungen, die nachträglich durch die zeltzentrum.ch vorgenommen werden müssen, werden mit effektiv anfallenden Kosten sowie einem Stundenansatz von CHF 95.00 verrechnet. Bitte beachten Sie: Grillieren im Zelt ist nicht erlaubt, da es zu Fettablagerungen und zu Geruchsrückständen am Zeltdach und den Zeltwänden führt. Sollte dies nicht beachtet und dadurch eine ausserordentliche Reinigung der Zelttücher nötig werden, sind die dafür anfallenden Kosten vom Mieter zu bezahlen. 

Die Zelte sind nicht für Schneelast geeignet. Der Mieter hat für eine ausreichende Beheizung bei Schneefall zu sorgen. Bei Sturm oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen muss das Zelt geräumt und abgebrochen werden. zeltzentrum gmbh kann nicht für den Ausfall belangt werden. Unsere Leistungen sind haftpflichtversichert. 

Regiearbeiten für Aufstellen, Einrichten und Abbrechen, die zusätzlich zu den in der Mietbestätigung aufgeführten Leistung erbracht werden müssen, verrechnen wir mit CHF 95.00 pro Stunde. Je nach Bodenbeschaffenheit und Gelände kann der Arbeitsaufwand von der aufgeführten Stundenzahl abweichen. 

Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt zahlbar. 

Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Luzern anerkannt. 

zeltzentrum gmbh, Leopoldstrasse 13, 6210 Sursee

August 2020

3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (zeltzentrum gmbh, Panoramaweg 11, 8916 Jonen)  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wir werden Ihnen nach Eingang unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverbraucht und im besten Zustand unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

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